Unsere Stärken
- Wir sind auf Hausbesuche spezialisiert
- Termine innerhalb einer Woche
- Effektive 45-Minuten-Behandlungen
- Termine auch abends
Sind Sie privat versichert?
Das ist der Optimalfall. Physiotherapie-Hausbesuche sind schwer zu bekommen. Wir haben normalerweise kurzfristig eine Lösung und können Sie zu Hause behandeln. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung. Die Erstattung kann vollständig oder teilweise sein, je nach Tarif und Versicherer.
Vorab:
Wir haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse, sind also eine Privatpraxis. Das bedeutet, wir stellen unsere Rechnung direkt an Sie als Patient und Sie reichen diese an Ihre Versicherung zur Erstattung weiter.
Wünschen Sie eine Bezahlung am Ende der Therapie, z. B. nach der 10. Sitzung, erhalten Sie eine Rechnung von unserer Abrechnungsfirma mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen. Der Preis ist abhängig von Therapie und kann angefragt werden.
Sie bekommen in jedem Fall im Anschluss an die Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie bei der Versicherung einreichen können.
Behandlungsvarianten - mit oder ohne Rezept:
Im Normalfall (Behandlung aufgrund einer Krankheit) legen Sie uns ein Rezept von Ihrem Arzt vor. Das gilt auch, wenn Sie die Rechnung nicht bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Sollten Sie die Therapie ohne Rezept durchführen, erfolgt diese Therapie auf Basis einer Selbstzahler-Therapie. Das heißt, Sie müssen die Therapie aus eigener Tasche bezahlen.
Erstattung der Behandlungskosten
Wir wünschen uns für Sie eine möglichst hohe Erstattung, sodass Ihre Krankheit oder Ihr Unfall nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird. Aufgrund der Vielfalt der Erstattungsrichtlinien können wir als Praxis keine verbindliche Aussage über die Höhe Ihres Selbstbehalts machen. Wir bitten Sie, Fragen diesbezüglich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären. Unsere Zuständigkeit ist eine ehrliche und transparente Leistung vom Erstkontakt bis zur Rechnungsstellung,
damit Ihre Krankenversicherung die erstattungsfähigen Posten genau zuordnen kann.